Bindung des Staates an die
verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz
Als Kernelement des
Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz festgeschrieben,
dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung
und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an
Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des
Grundgesetzes). Die Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ebenfalls als
unmittelbar geltendes Recht (Artikel 1 Absatz 3 des
Grundgesetzes).
Verhältnismäßigkeit als
rechtsstaatliches Grundprinzip
Rechtsstaatliches Handeln ist an den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gebunden. Dieser Grundsatz begrenzt Eingriffe
des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Was bedeutet Verhältnismäßigkeit?
In unserer verfassungsrechtlichen Ordnung müssen
alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Dieser
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und
Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen (vgl.
BVerfGE 81, 310 (338)). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird im
Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt. Seine Rechtsgrundlage hat er
jedoch im Rechtsstaatsprinzip. Seine Einzelheiten sind durch
langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
verdeutlicht worden.
Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und
Angemessenheit einer Maßnahme
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen
alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen.
Sie müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen
oder ihn zu fördern (Geeignetheit). Die Maßnahmen müssen zudem
erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen (Erforderlichkeit) und
dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck stehen
(Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne):
1. Ist der verfolgte Zweck legitim?
Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck muss legitim,
also verfassungskonform sein. Welche Zwecke legitim sind, hängt
dabei auch vom jeweiligen Grundrecht ab, in das eingegriffen wird.
Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Zwecke und Ziele seiner
Gesetze einen großen Beurteilungs- und Entschließungsspielraum. So
ist beispielsweise die wirksame Strafverfolgung ein legitimer Zweck
staatlichen Handelns, der Grundrechtseingriffe rechtfertigen kann.
So darf beispielsweise die Untersuchungshaft gegen eine beschuldigte
Person angeordnet werden, wenn diese der Tat dringend verdächtig ist
und ein Haftgrund – wie die Fluchtgefahr - besteht. In diesem Fall
soll die Untersuchungshaft dem Zweck der Verfahrenssicherung dienen,
da die beschuldigte Person an der Flucht gehindert wird.
2. Fördert die Maßnahme die Zielerreichung?
Das Gebot der Geeignetheit verlangt den Einsatz
solcher Mittel, mit denen der gewünschte Zweck erreicht werden kann.
Der Gesetzgeber kann also nicht, in Freiheitsrechte mit ungeeigneten
oder untauglichen Mitteln eingreifen. Bei der Beurteilung der
Geeignetheit steht dem Gesetzgeber aber ein weiter
Vorhersagespielraum zu. Der Gesetzgeber darf beispielsweise
bestimmte Konzepte erproben. Auch ob das verwendete Mittel das
bestmögliche oder am besten geeignete Mittel ist, ist eine
Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und
verfassungsrechtlich nicht vorgegeben.
3. Gibt es ein milderes Mittel zur Zielerreichung?
Eine staatliche Maßnahme verletzt das Gebot der
Erforderlichkeit, wenn ihr Ziel auch durch ein anderes, gleich
wirksames Mittel erreicht werden kann, das Grundrechte nicht oder
deutlich weniger fühlbar einschränkt. Man spricht hier auch vom
Grundsatz der Wahl des mildesten Mittels. So muss beispielsweise ein
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aufgehoben werden, wenn sein Zweck im
Einzelfall auch durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht
werden kann, z. B. durch eine
Meldeauflage oder eine Kaution.
4. Wie sind die verschiedenen Interessen gegeneinander
abzuwägen?
Das Gebot der Angemessenheit (auch:
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) verlangt, dass eine staatliche
Maßnahme nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck steht. Das
bedeutet, dass die von einer staatlichen Maßnahme Betroffenen nicht
übermäßig oder unzumutbar belastet werden dürfen. Das Grundgesetz
verlangt also eine Abwägung zwischen den verschiedenen Rechtsgütern,
die von einer Maßnahme betroffen sind, beispielsweise von einem
Gesetz mit den Gründen, welche die staatliche Maßnahme tragen.
Solche Rechtsgüter sind in erster Linie die Grundrechte, also zum
Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche
Freiheit oder die persönliche Ehre. Bei der Gesamtabwägung zwischen
der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der
Gründe, die den Eingriff rechtfertigen, muss die Grenze des
Zumutbaren gewahrt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt
hierbei in ständiger Rechtsprechung, dass ein angemessener Ausgleich
zwischen dem Eingriffsgewicht der Regelung und dem verfolgten
gesetzgeberischen Ziel, also zwischen Einzel- und Allgemeininteresse
herzustellen ist (vgl. nur
BVerfGE 133, 277 Rdnr. 84 ). Um
beim Beispiel eines Haftbefehls zu bleiben: Die Gerichte müssen
stets eine Abwägung vornehmen zwischen dem Freiheitsanspruch des
Betroffenen und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit und
dabei prüfen, ob es anhand objektiver Kriterien des jeweiligen
Einzelfalls angemessen ist, dass Untersuchungshaft angeordnet und
aufrechterhalten wird.
Wann und wo gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für
die gesamte Staatsgewalt in Bund und Ländern. Das
Bundesverfassungsgericht bezeichnet ihn auch als „übergreifende
Leitregel allen staatlichen Handelns“ (BVerfGE 23, 127 (133)). Er
gilt also immer dann, wenn sich Staat und Bürgerinnen und Bürger
gegenübertreten. Seine zentrale Bedeutung hat er im Bereich der
Grundrechte, denn er begrenzt die Einschränkung von Grundrechten.
Dabei muss zum einen jede gesetzliche Regelung selbst
verhältnismäßig sein, auf deren Grundlage der Staat in Rechte der
Bürgerinnen und Bürger eingreift. Zum anderen muss auch bei der
Anwendung der gesetzlichen Regelung im Einzelfall die
Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Das bedeutet beispielsweise,
dass eine Behörde, der durch eine gesetzliche Vorschrift ein
Ermessensspielraum eingeräumt wird, bei der Ausübung dieses
Ermessens stets verhältnismäßig handeln muss (z.
B. bei Beschränkungen einer Versammlung unter freiem Himmel
wegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit).
Ansonsten würde die Behörde ihr Ermessen überschreiten und
rechtswidrig handeln.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist neben
seiner Bedeutung im Recht der Bundesrepublik Deutschland zudem ein
allgemeiner Grundsatz des Rechts der Europäischen Union und hat
über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte Eingang in alle europäischen Rechtsordnungen
gefunden.
Subsidiarität (lateinisch „subsidium“: Hilfe,
Beistand) bedeutet, dass Eigenverantwortung vor staatliches
Handeln gestellt wird und die Eigenleistung und die
Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der
Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert werden.
Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder
Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur
unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere
hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung
nicht erbringen kann. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein
wichtiger Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses. Es
verhindert, dass die Organe der Europäischen Union über die
ihnen mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesenen Zuständigkeiten
hinaus tätig werden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die
Rechte der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten gestärkt.
Sie können durch die Subsidiaritätsrüge und die
Subsidiaritätsklage am Gesetzgebungsprozess der EU mitwirken,
wenn sie ihre Kompetenzen durch die Europäische Union verletzt
sehen.
Die EU-Kommission ist
verpflichtet, Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente zu
EU-Gesetzgebungsvorhaben zu berücksichtigen und ihre Position
dazu schriftlich darzulegen. Erhebt ein Drittel der nationalen
Parlamente eine Subsidiaritätsrüge, muss die EU-Kommission den
Gesetzentwurf überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung kann
die EU-Kommission beschließen, an dem Vorschlag festzuhalten,
ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Ihre Entscheidung muss
die EU-Kommission gegenüber den Parlamenten, die eine
Subsidiaritätsrüge beschlossen haben, schriftlich begründen. Der
Vertrag von Lissabon eröffnet den Parlamenten der
Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit einer
Subsidiaritätsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Ein nationales Parlament kann eine Subsidiaritätsklage
einreichen, nachdem ein
EU-Rechtsakt erlassen wurde, der nach Meinung des Parlaments
gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt. Auf Antrag eines
Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine
Subsidiaritätsklage zu erheben.
Art. 1 GG Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht.
Lokalzeit aus Köln
(05.11.2025)
Haushaltssperre
Lokalzeit aus Köln
(04.11.2025)
Haushaltssperre
Lokalzeit aus Köln
(03.11.2025)
Torsten Burmester (SPD)
Lokalzeit aus Köln
(03.11.2025)
Caroline Bosbach (CDU)
Habe soeben eine städtische Eingabe vom 23.10.2025
(Eingangsstempel 29.10.2025) zur Kenntnis genommen ...
Ich werde persönlich angeschrieben ... und bekomme mitgeteilt,
dass mein aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist ...
Dachte man, dass diese Eingabe in der Flut von Schreiben
untergeht ???, oder möchte man mir nur eine weitere
Beschäftigungstherapie zumuten, um mich von anderen
Angelegenheiten abzulenken ???
Diese Eingabe werde ich (über-) morgen als pdf nachtragen ...
per E-Mail, deren Absenderadresse 365 Tage im Jahr erreichbar
ist ...
Vorab noch folgende Hinweise:
Eine Namensangabe erfolgte nicht, nur eine nicht
identifizierbare Unterschrift ...
Der eigentliche Absender wurde überklebt ...
Und es gibt noch eine “Seltsamkeit“, auf die ich momentan
nicht eingehen möchte ...
Von gleicher nicht zuständiger Stelle wurde ich ebenfalls am
23.05.2025 zu einem Gespräch am 21.11.2025 eingeladen ... zwei
Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist (wenn man die Angabe vom
Datum im Schreiben als Fristbeginn betrachtet, obwohl der
Poststempel ausschlaggebend ist ...) ... (der 21.11.2025 ist
ein Freitag) ...
§ 226 BGB (Schikaneverbot)
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den
Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
§ 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund) ...
In diesem Sinne verweise ich nochmals auf meine nachfolgend
aufgelistete Eingabe vom 17.10.2025, sowie meine diversen
Anträge inklusive Petitionsrecht (Art. 17 GG), und verbleibe
...
Ich warte noch bis 16:00 Uhr auf eine Mitteilung von Herrn
Olaf Mickenhagen (Stadt Köln | Bundesregierung) und den
Vertretern der Stadtsparkasse Köln/Bonn, ansonsten werden
Vollstreckungsmaßnahmen gemäß § 32 StGB (Notwehr) und Art. 20
Abs. 4 GG (Widerstandsrecht) eingeleitet ...
Für die Schein-Polizisten (Söldner | Regierungsschläger):
Das Verbreiten von Fehlinformationen ist nicht lustig ???
Wollt ihr wieder menschenverachtend die verfassungsmäßige
Ordnung beseitigen, um eure staatsfeindliche Haltung
professionell – rechtsstaatlich – bürgerorientiert zu
demonstrieren ???
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 31 GG (Vorrang des Bundesrechts)
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Anmerkung: Verfassungswidrige Gesetze oder Bestimmungen ohne
Rechtsgrundlage sind nicht zulässig !!!
Weisungsgebunden sind wir gemäß Art. 1 GG an den Vorrang vom
Grundgesetz ... der leichteste Weg ist keine Rechtsgrundlage
??? ... keine Ahnung von Recht und Ordnung, aber so tun als ob
???
§ 32 StGB (Notwehr):
(1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
nicht rechtswidrig.
(2)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
anderen abzuwenden.
(1)
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen
oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe
nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2)
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Hinsehen. Handeln. Hilfe holen !!!
Irre Polizei
Angeblich leistet ihr für die Bürger Notwehr | Nothilfe ...
Ihr habt mehr als 8 Stunden Zeit, einen dementsprechenden
Beweis zu liefern, bzw. die zur Perversion neigenden
Straftäter an Recht und Ordnung zu binden ...
In diesem Sinne bitte ich die im Namen des Volkes agierenden
Richter erneut darum, gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den
Worten von Prof. Dr. Jutta Limbach (SPD) den sogenannten
“Schutz im Einzelfall“ zu gewährleisten, und verbleibe ...
Wie die Schein-OB-Wahl morgen auch ausgehen mag, beide
Patienten haben Herzlichkeit propagandiert, die man
nicht nur meiner Wenigkeit am Montag (29.09.2025)
vorführen sollte ...
Torsten Burmester (* 15. Januar 1963 in Uchte) ist ein
deutscher Sportfunktionär und ehemaliger
Ministerialbeamter. Am 22. November 2024 wurde er als
SPD-Oberbürgermeisterkandidat für die Kölner
Kommunalwahl 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt und am
03. Mai 2025 offiziell nominiert. Für den Kölner
Stadtrat kandidiert er nicht.
Berîvan Aymaz (* 05. Juli 1972 in Genç, Türkei) ist eine
deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen). Sie sitzt
für ihre Partei seit dem 01. Juni 2017 im Landtag
Nordrhein-Westfalen und war dort unter anderem
Sprecherin für Integrationspolitik und Internationales
ihrer Fraktion. Am 01. Juni 2022 wurde Aymaz zur 2.
Vizepräsidentin des Landtages gewählt. Am 20. Dezember
2024 wurde Aymaz von ihrer Partei für die Kommunalwahl
2025 als Kandidatin für das Amt der Oberbürgermeisterin
der Stadt Köln aufgestellt.
Sie möchten wohl weniger über die Sponsoren ihrer
Parteien sprechen, oder die Nebenposten und Einkünfte,
um Innovation und Transparenz im Zeichen von Aufbruch
und Erneuerung an den Tag zu legen ???
Man darf jeden anlügen, der keinen Anspruch auf die
Wahrheit hat ...
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl,
während des Krieges und nach der Jagd.
Otto von Bismarck
Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.
Kurt Tucholsky
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in
der Hand haben.
Walter Ulbricht
§ 226 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur
den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Art. 1 Grundgesetz (GG)
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte,
Grundrechtsbindung
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht.
Justizministerium des Landes NRW
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung,
sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu
ermitteln.
Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt
auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein
vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes
Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es
zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.
Zwei Zugereiste wollen den Kölnern und ihren Gästen
Herzlichkeit nahelegen, bzw. nach ihren Vorstellungen
aufdrängen ...
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung,
sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu
ermitteln.
Aus dieser Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft folgt
auch, daß sie selbständig zu prüfen hat, ob gegen ein
vom Gericht am Ende der Hauptverhandlung verkündetes
Urteil ein Rechtsmittel - sei es zugunsten, sei es
zuungunsten der Angeklagten - einzulegen ist.
Betreff: In Sachen Henriette Reker &
Co. | In Sachen Hochverrat gegen den Bund
An: info@henriettereker.de
Cc: stadtverwaltung@stadt-koeln.de, ...
Folter ist das gezielte Zufügen von
psychischem oder physischem Leid, um Aussagen zu erpressen, den Willen
des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
Institut der deutschen Wirtschaft
Das IW ist ein privates Wirtschaftsforschungsinstitut, das sich mit
Wirtschafts- und Sozialpolitik, dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt
beschäftigt.
IHK
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind
öffentlich-rechtliche Körperschaften in Eigenverantwortung. Als solche
übernehmen sie die Interessenvertretung ihrer zugehörigen Unternehmen
gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen
Stellen. Im Rahmen des Wirtschaftsförderungsauftrages bieten sie zudem
Hilfestellung für Unternehmen und verbessern die Standortbedingungen
sowie die Wirtschaftskraft einzelner Regionen.
haben Sie herzlichen Dank für Ihre
engagierte E-Mail vom 15. Juni dieses Jahres.
Ihre darin enthaltenen kritischen
Anmerkungen zu den allgemeinen politischen Entwicklungen habe ich mit
Interesse gelesen und halte sie für durchaus nachdenkenswert. Eine
demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger das
tägliche Geschehen aufmerksam verfolgen und sich am
Willensbildungsprozess aktiv beteiligen. Hierzu möchte ich Sie auch
für die Zukunft ausdrücklich ermutigen. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass ich wegen der Fülle und der Komplexität der von Ihnen
angesprochenen Themen im Einzelnen hierauf nicht näher eingehen kann.
Seien Sie versichert, dass die Hessische
Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun wird, um in unserem
Land eine Politik zum Wohle aller darin lebenden Menschen
fortzusetzen. Ihnen persönlich möchte ich für die Zukunft alles Gute
wünschen.
Begehre einen geschlechtsneutralen Namen inne zu haben;
kann mich nicht mit den angeblichen “Deutschen Männern“
gleichstellen, denn so bin ich nicht ... und mag ich auch
nicht dargestellt werden ...
Dementsprechend möchte ich amtlich bekundet mit dem
geschlechtsneutralen Vornamen "Mercedes" (Mercedes)
angesprochen werden ...
Außerdem dürfen sie als Künstlernamen "Captain Jeck"
(Captain Jeck) vermerken lassen ...
2. Geschlechtsneutralität
Siehe Namensänderung ...
3. Entfall Geburtsort
Es gibt zu viele Mitbürger, die sich als Kölner ausgeben,
aber nicht die typischen Eigenarten an den Tag legen ...
Sie scheinen mal wieder Wunschdenken mit der Realität zu
verwechseln ...
Aus diesen Gründen distanziere ich mich mit Verweis auf
die Namensänderung & Geschlechtsneutralität auch
diesbezüglich, bzw. beantrage alternativ genauere Angaben
zum Geburtsort, z. B. Köln (Altstadt) ...
Im Sinne der 30tägigen Bedenkzeit gehe ich davon aus,
dass ich ab dem 11.11.2025 offiziell als Mercedes
Lanzerath geführt werde, und verbleibe ...
Mit verfassungsgemäßen Grüßen | Love the GG
Ingo Lanzerath
Hallo Liselotte Schnitzler ///
Würden Sie mir bitte mitteilen, wer Sie vorgestern begleitet
hat ???
Außerdem bitte ich Sie darum, zumindest Henriette Reker
(angeblich parteilos) und Herbert Reul (CDU) darüber in
Kenntnis zu setzen, welche verfassungswidrigen
Dreistigkeiten S/sie sich wieder erlaubt haben, anstatt
Recht & Ordnung zu beherzigen ...
In diesem Sinne werde ich Ihnen nachher noch einen Beleg
zukommen lassen, und vertage mich verbleibend ...
Wir hätten einiges bzgl. meiner medizinischen Versorgung zu
klären, worauf ich wohl in den nächsten Tagen näher eingehen
werde ...
Vorab möchte ich gerne wissen, was man ihrerseits dazu
mitteilen möchte, warum ich nicht über die Anmeldung 2019 –
2021 bei der AOK informiert worden bin, bzw. warum die AOK
für mich zuständig ist ???
Wurden ihrerseits Leistungen erbracht ???
Soll ich die ganzen Unannehmlichkeiten so hinnehmen ???
Zur Erinnerung:
Sie hatten vor vielen Jahren ein Konkursverfahren
eingeleitet, weil angeblich Beiträge nicht gezahlt wurden
...
Wie kann ich mich also vor solchen Angriffen schützen ???
Damit unsere Zeit nicht unnötig vergeudet wird, bitte ich
Eingaben an meine Person (ohne festen Wohnsitz auf dem
Bundesgebiet) ökologisch und ökonomisch per E-Mail zu senden
...
In diesem Sinne verweise ich auf www.IL-Net.de/AOK, und
verbleibe ...