(1) Vor Gericht hat jedermann
Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft
werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich
bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen
derselben Tat auf Grund der allgemeinen
Strafgesetze mehrmals bestraft werden.